Der Agent des Todes – Schweizer Familie

Eine wohlhabende, kinderlose Dame stirbt und hinterlässt Villen, Aktien und Schmuck. Ein Fall für den Erbschaftsermittler Manuel Aicher, der die Verwandten ausfindig macht und an deren Erbe verdient.

Am 8. Mai 2002 öffnete Veronique Züllig einen Brief, überflog den Text unter der Anrede und las Wörter wie „verstorben“, „Erbe“ und „Berlin“. „Er beschäftigt sich mit dem Tod“, dachte sie auf dem Weg zum Papierkorb, als ihr plötzlich ein Geistesblitz kam: „Berlin, Berlin? Lebt da nicht die Urgroßmutter?“ Dann, während sie den Brief las, dämmerte es ihr. Manuel Aicher, einer der beiden Schweizer Erbenermittler, hatte ihr geschrieben: Inge Elisabeth Klöss, 83, verwitwet und kinderlos, war verstorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Sie hinterließ jedoch Aktien, Schmuck und eine Villa im Berliner Adelsbezirk Zehlendorf. Sie, Veronique Züllig, erbte ein Achtel davon.

Im Jahr 2000 erbten die Schweizer stolze 8,5 Milliarden Franken. Wenn Aicher die offiziellen Nachlassakten liest, versucht er, das Vermögen des Verstorbenen zu ermitteln, sucht ab 50.000 Franken nach den Erben und kontaktiert sie. Für die Informationen über die Erben und deren Beträge verlangt er 15 bis 35 Prozent Provision. Sein Motto lautet: „Mehr Aufwand, höhere Provision. Mehr Vermögen, niedrigere Provision.“ Manuel Aicher, 48, erbte 80.000 Franken aus einer Berliner Erbschaft. Meistens bearbeiten er und seine drei Mitarbeiter von Dietikon ZH in Berlin Nachlässe im Wert von rund 200.000 Franken. Sein kleinster Fall umfasste 6.000 Franken, der größte 20 Millionen – ohne dass er die Erben der Witwe des russischen Malers Wassily Kandinsky ausfindig machen konnte.

Neun von zehn Erben zahlen dem Kopfgeldjäger eine Provision, um seine fünfköpfige Familie zu ernähren. Veronique Züller, 56, zahlte 18 Prozent. „Ohne ihn wüsste ich gar nichts von der Erbschaft.“ Die Verkäuferin eines Reisemagazins lebt mit ihrer Mutter in Romanshorn TG in einem Zweifamilienhaus. Einer ihrer 17 Miterben hatte das Meissner Porzellan in Berlin erworben, konnte es aber in der Schweiz nicht verkaufen und schickte es zurück. „Die Großtante würde sich im Grabe umdrehen“, sagt Veronique Züller. Einige Miterben aus der Schweiz, den USA und Mexiko durchschauten den Betrug in Aicher und zahlten nichts. „Das ist ein Berufsrisiko, wie bei Immobilienmaklern“, sagt er. Der Anwalt, der bis zu 20 Erbschaften pro Jahr abwickelt, hat schon seltsamere Fälle erlebt: Ein Clochard, der ständig mit einem Einkaufswagen durch Zürich fuhr, hinterließ 400.000 Franken. In Deutschland verhindern Nazigesetze die Erbschaft einer jüdischen Familie. Und so meldete sich eine Erbin – das Geschlecht wurde geändert. Der „Agent des Todes“ spürt sie über das Internet, Familienregister, Kirchenbücher, Nachrufe, Staatsarchive, Melderegister, Mormonendatenbanken, Standesämter, Tauf- und Sterberegister, Adressbücher und Gerichtsakten auf. Die Behörden „untermauern ihn mit dem Datenschutzargument allerdings nur unzureichend“. Denn auch sie würden gern erben, da in der Schweiz nur Verwandte bis zu den Nachkommen der Großeltern erbberechtigt sind. Ansonsten fällt das Erbe an den Staat. Dieses „sozialistische“ Gesetz sei sinnvoll, meint Aicher, auch wenn es sein Einkommen schmälere. „Warum sollten Verwandte erben, die den Verstorbenen gar nicht kannten?“

Veronique Züllig, kinderlos und geschieden, die ihre Großtante nicht kannte, erbte 96.000 Franken von ihr. „Meine Altersvorsorge.“ Sie regelte auch ihren Tod und vermachte ihr Vermögen in ihrem Testament einer einzigen Person. „Niemand wird an meinem Grab mein Erbe anfechten.“

Roland Bingisser

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