Noch nie zuvor wurden in Deutschland so viele Vermögen vererbt wie heute. Dank professioneller Erbenermittler trifft es manche Erben völlig unerwartet.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung das Erbrecht der DDR übernommen hätte, stünde sie heute finanziell deutlich besser da, vielleicht so gut wie die Schweiz, die zumindest in Erbrechtsfragen die sozialistische Variante anwendet.
Solche Gedanken kommen einem in Dietikon bei Zürich in den Sinn, wo vier Personen im dritten Stock eines unscheinbaren Wohnhauses auf Gymnastikbällen vor ihren Bildschirmen sitzen. Eine ist vertieft in Mikrofilme alter Kirchenbücher, eine andere, eine ausgebildete Germanistin, klebt Stammbäume zu breiten Bannern zusammen. Der Chef telefoniert mit einer 87-jährigen Dame in einem Seniorenheim irgendwo in Ostdeutschland. „Wie hieß der Mann Ihrer Schwester?“, fragt er, „und wissen Sie auch, wann er gestorben ist? … Hatten sie Kinder? … Oh, er hatte einen Doktortitel? Wissen Sie zufällig, wo er heute lebt?“
Gleichzeitig gibt er den Namen des Arztes auf www.teleauskunft.de ein, findet aber keinen Eintrag. „Nein, wir ermitteln noch, melden uns aber wieder. Vielen Dank für Ihre Hilfe, auf Wiedersehen.“ In drei Tagen, drei Wochen, drei Monaten ruft er vielleicht wieder an und teilt der alten Dame mit, dass sie 270.000 Euro erben kann.
Im dritten Stock des unscheinbaren Wohnhauses in Dietikon geht es um herrenlose Werte, um die Toten und darum, wenigstens einen rechtmäßigen Erben zu finden. Denn der Mann am Telefon bekommt keinen Cent, aber der Staat streicht alles ein.
Manuel Aicher, 44, ist Erbforscher. Schon als Teenager entdeckte er seine Leidenschaft für die Familienforschung. Aicher ist der Sohn des bekannten Designers Otl Aicher und der Schriftstellerin Inge Aicher-Scholl sowie ein Neffe der Geschwister Sophie und Hans Scholl, die 1943 als Widerstandskämpfer der „Weißen Rose“ hingerichtet wurden. Aicher wollte wissen, wer sie waren und welchen familiären Hintergrund sie hatten. Er begann, Stammbäume zu zeichnen und nahm Aufträge von Menschen an, die – wie er – Licht in ihre Familiengeschichte bringen wollten. So kam er vor 20 Jahren zur Erbensuche, da ihn der Anwaltsberuf nicht erfüllte. In Berlin fand er einmal acht Erben eines staatenlosen Obdachlosen, der in den 1930er-Jahren aus Deutschland in die Schweiz geflohen war, um dem Wehrdienst zu entgehen, und der mit seinem Einkaufswagen zu einem bekannten Bürger Zürichs geworden war. Er hinterließ seinen überraschten Angehörigen 400.000 Schweizer Franken. Aicher besorgte sich ein paar tausend Euro für eine Transsexuelle, die er als Mann gesucht und als Frau gefunden hatte.
Die schönsten Fälle sind die, in denen Menschen mit wenig Geld für ein paar Tausend Euro dankbar sind. Wie die ältere Dame in Dresden, die mit ihrem Mann von einer Rente von 800 Euro lebt und eine Operation immer wieder verschieben muss, weil die Krankenkasse nicht zahlen will. Aicher hat sie nun als eine von vier Erbinnen eines kleinen Anwesens in der Nähe von Berlin ausfindig gemacht, das voraussichtlich rund 60.000 Euro wert sein wird. „Sie ruft mich ständig an, aber ich muss ihr immer wieder versichern, dass es Monate dauern kann, bis das Geld tatsächlich auf ihrem Konto ist“, sagt Aicher.
Jeder kann Erbermittler werden. Wie Journalisten, Detektive oder Schriftsteller. Man braucht weder einen Hochschulabschluss noch eine formale Ausbildung, nur einen Berufsabschluss. Und das Geld liegt – auf den ersten Blick – quasi auf der Straße: Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat berechnet, dass rund 15 Millionen deutsche Haushalte in diesem Jahrzehnt Vermögen von rund zwei Billionen Euro erben werden, also 200 Milliarden Euro pro Jahr – mehr als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Nur in etwa 30 Prozent der Erbfälle regelt ein Testament die Erben; in allen anderen Fällen gilt die gesetzliche Erbfolge, die die Erben in folgender Reihenfolge einteilt: Nach dem Ehepartner des Verstorbenen kommen dessen Kinder und Enkelkinder; in zweiter Ordnung die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen, dann die Großeltern und deren Nachkommen und so weiter.
Soweit, so legal. Doch was, wenn niemand die rechtmäßigen Erben kennt und diese selbst nichts vom Tod des Verwandten wissen?
Mehr Erbschaften, weniger Erben
Vieles deutet darauf hin, dass dies in Zukunft immer häufiger der Fall sein wird – denn die Zahl der Single-Haushalte und Patchworkfamilien steigt, ebenso wie die Lebenserwartung und der Zuzug älterer Menschen in Pflegeheime. Die Auflösung familiärer Bindungen dürfte Erbforschern auf absehbare Zeit neue Kunden bescheren. Manuel Aicher ist jedenfalls nicht mehr überrascht, wenn er im Rahmen seiner Recherchen auf Menschen trifft, die nicht einmal wissen, ob, geschweige denn wo, ihre Geschwister, Eltern oder Kinder leben.
Zu Beginn seiner Arbeit steht meist ein nüchterner Text in einer amtlichen Veröffentlichung, wie etwa im Bundesanzeiger, der nun vor ihm auf dem Tisch liegt: „Amtsgericht Pirna, öffentlicher Antrag. Hans-Werner Böhm, geboren am 18. März 1931 in Ammendorf, heute Halle (Saale), ist am 23. Januar 2003 verstorben. (…) Seine Halbschwester (…) ist zu einem Viertel Miterbin. Anstelle eines vorverstorbenen Erben treten seine Nachkommen an die Stelle des Erben. Die betreffenden Erben wollen sich innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung beim Nachlassgericht Pirna melden und die Verwandtschaftsverhältnisse detailliert darlegen. (…) Der anteilige Nettoerbteil soll sich auf rund 700,00 EUR belaufen. Pirna, 29.09.2004.“
Gerichte und Notariate tun sich oft schwer mit der Erbenermittlung oder scheuen den Aufwand. Auch Aicher ist mit einem Nachlass von 700 Euro betroffen, da „diese Summe bereits durch die Benachrichtigung aufgebraucht ist“. Ab etwa 30.000 Euro wird ein Fall für ihn interessant. Dann erhält er vom Nachlassverwalter oder Gericht eine Vollmacht zur Erbenermittlung. Je größer der Nachlass, desto wahrscheinlicher ist es jedoch, dass auch andere Ermittler den Erben auf der Spur sind.
Untersuchungen bis zum Jahr 1750
Kantone wie Tessin, Zug oder Bern, die Aicher angehörte, sind für Erbschaftsermittler interessant, da dort viele wohlhabende und ältere Ausländer aus steuerlichen Gründen ihren Lebensabend verbringen. So auch Nina Kandinsky, die vor vielen Jahren in ihrem Haus im vornehmen Gstaad erdrosselt aufgefunden wurde und rund 20 Millionen Franken hinterließ. Ihr Ehemann, der berühmte Maler, war bereits verstorben, und das Paar hatte keine Kinder. Ein Ermittlerkonsortium, dem auch Aicher angehörte, spürte die Verwandten der französischen Staatsbürgerin aus dem russischen Adel auf. Die Forscher fanden zwar nicht Nina Kandinskys Bruder, aber Verwandte ihrer Mutter, die ebenfalls ihren Erbteil erhielten, schon. Allerdings meldete sich niemand aus der väterlichen Linie, der die Verwandtschaft hätte beweisen können. „Die väterliche Hälfte des Erbes ging an den französischen Staat“, erinnert sich Aicher.
So etwas kommt in der Schweiz relativ häufig vor, denn dort, wie in der DDR, erstreckt sich die gesetzliche Erbfolge nur auf die Nachkommen der Großeltern. Wer in einer früheren Generation mit dem Verstorbenen verwandt ist, hat keinen Anspruch: Das Erbe fällt an den Staat. „In Deutschland hingegen kann ich theoretisch bis zu Adam und Eva zurückgehen, um einen gesetzlichen Erben zu finden“, sagt Aicher, der bis ins Jahr 1750 zurückforschte. Ähnlich wie bei der Staatsbürgerschaft, wo der Fokus des Lebens oder der Sprache nicht auf dem Deutschsein, sondern auf der Abstammung von deutschen Vorfahren liegt, bindet das deutsche Erbrecht Privateigentum an die Blutlinie des Clans, egal wie weitverzweigt und zersplittert dieser auch sein mag.
Für Aicher ist es daher wirtschaftlich sinnvoll, sich auf den deutschen Erbschaftsmarkt zu konzentrieren. In Berlin unterhält er ein Büro mit einem festangestellten Mitarbeiter und mehreren Freiberuflern. Dank der langjährigen Erfahrung in Erbfolgeverfahren liegt seine Erfolgsquote in Deutschland bei 80 bis 90 Prozent, während sie in der Schweiz zwangsläufig niedriger ausfällt.
Als politisch engagierter Privatmann hält er das unbegrenzte Erbrecht für „Unsinn“: Es führe langfristig zu sozialen Ungleichgewichten. „Es ist widersinnig, dass in einer Stadt wie Berlin die Freibäder im Sommer nicht mehr öffnen, weil die Kassen leer sind, während gleichzeitig Erbschaften an Menschen ausgezahlt werden, die denselben Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvater wie der Verstorbene haben.“ Vor einigen Jahren übertrug Aicher den Erben ein Grundstück, dessen Besitzer 1945 verstorben war. „In einem solchen Fall wäre es sinnvoller, den Erben eine Entschädigung zu zahlen und den Großteil des Verkaufserlöses der Gemeinde zukommen zu lassen“, sagt Aicher.
Persönliche Daten der Fremdenlegion könnten hilfreich sein
Denn dem ist nicht so, er ist beschäftigt. Auf seinem Monitor leuchtet ein Stammbaum mit Dutzenden von Kästchen auf, unter einem steht „Verstorben“, unter den anderen nur Fragezeichen. Aicher telefoniert wieder und stellt immer dieselben Fragen: „Wann ist X gestorben?“, „Wo wohnt Y?“, „Hatte XY Kinder?“ Bekommt er Antworten, trägt er die Daten in die Kästchen ein: Geburtsdatum, Geburtsort, Religion, Stand, Ehepartner und deren biografische Daten, Ort und Datum der Heirat, Sterbedatum und Sterbeort. Die Ermittler müssen wahre Aktenfresser und Pedanten sein. Ein falscher Name eines Dorfes in Ostpommern oder Mazedonien, ein Schmid ohne „at“, ein Kaspar mit „C“, ein Katholik, der versehentlich zum Reformierten erklärt wird – und die Spur führt in eine Sackgasse, in der sich der Ermittler verliert, vielleicht ohne sich jemals daran zu erinnern.
Selbst vollständige Stammbäume sind zunächst wenig wert, da sie nichts über den Wohnort der Erben aussagen. Die Familienurkunden enthalten lediglich die persönlichen Daten, nicht aber den Wohnort. Aicher: „Ich hatte den Fall eines Mannes, der in der Schweiz geboren wurde, aber auf der anderen Seite des Genfersees starb.“ Er war noch im Personenstandsregister verzeichnet, weil die französischen Behörden dies nicht gemeldet hatten. Die Ermittler durchforsten daher Bevölkerungsregister, Adressbücher und Nachrufe in alten Zeitungen, schreiben an Kirchenarchive, faxen an Standesämter, blättern in internationalen Telefonbüchern und lokalen Enzyklopädien, durchforsten Passagierlisten von Auswandererschiffen, US-amerikanische Volkszählungslisten und historische Karten, Geburts- und Heiratsregister sowie den US-amerikanischen Sterbeindex der Sozialversicherung. Um erfolgreich zu sein, müssen sie die alte deutsche Schrift lesen können und mit den Archiven der Vorkriegszeit vertraut sein. Sie sollten die Fluchtwege der Juden im Dritten Reich und die Vertreibungsströme in Osteuropa kennen. Manchmal ist es auch hilfreich, Zugang zu den persönlichen Daten der Fremdenlegion zu haben.
„Es ist ein gigantisches Puzzle, dessen Teile oft über die ganze Welt verstreut sind“, sagt Aicher. Und: Es ist ein Puzzle, von dem niemand weiß, welche Teile überhaupt existieren. Manchmal finden Freiberufler, Privatdetektive oder ausländische Kollegen irgendwo auf der Welt ein weiteres Puzzleteil, wenn sie Nachbarn befragen oder einen Totengräber auf einem Friedhof zum Reden bringen. Doch oft ist das nur ein wertloses Randstück, das nicht zum Gesamtbild beiträgt. Und genau das verlangen die Gerichte, bevor sie einen Erbschein ausstellen: das vollständige Bild, den vollständigen Nachweis, dokumentiert durch amtlich beglaubigte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.
Aicher hatte Fälle, in denen eine Postkarte in der Nachlassakte gefunden wurde, die ihn mit zwei oder drei Telefonaten zum Alleinerben führte. Und er hatte Fälle, die ihn fünf, acht, zehn Jahre beschäftigten und dann einfach im Sande verliefen. „Man weiß nie, wohin einen der Fall führt, es ist ein Glücksspiel“, sagt Aicher, der wie seine Kollegen auf eigenes finanzielles Risiko arbeitet und stets darauf vorbereitet ist, keinen Erben zu treffen. Oder vier Dutzend, darunter er selbst, der die Erbschaft – und damit auch Aichers Honorar – jahrelang blockierte.
Das erklärt, warum Erbenermittler sparsam wirtschaften müssen und so viel wie möglich telefonisch, schriftlich oder online recherchieren, ohne jemals ein Flugzeug zu besteigen. Budapest, Odessa, Bologna, Paris, Memphis, Tel Aviv – die ganze Welt verliert sich in verstaubten Akten und Kaffeeflecken auf der Tastatur, wenn es um Erbenermittlungen geht. Der alles entscheidende, wirklich spannende Moment kommt – wenn überhaupt – erst im allerletzten Augenblick, wenn der Erbenermittler mit den gesammelten Beweisen vor den überraschten Erben steht. Das heißt: Er lässt die Dokumente im Büro und versucht stattdessen, die Erben davon zu überzeugen, dass nur er sie zu Erben machen kann. Da Erbenermittler keinen Rechtsanspruch auf ein Honorar haben – sie ermitteln zunächst ohne Auftrag des zukünftigen Erben –, müssen sie potenzielle Kunden sozusagen füttern: Die Erben erhalten gerade so viele Informationen, dass sie den Honorarvertrag unterschreiben – Aicher verlangt üblicherweise 20 Prozent des Nachlasswertes –, aber nie so viele, dass sie den Verstorbenen selbst identifizieren könnten.
Der Wettbewerb schläft nie.
„Ich musste es auf die harte Tour lernen“, erinnert sich Aicher an einen seiner ersten Fälle, in dem die Erben ihm für die hilfreichen Informationen dankten und ihn ohne Vertrag nach Hause schickten – es ging um mehrere Einfamilienhäuser in Berlin. Ganz zu schweigen von der Konkurrenz: Es kann vorkommen, dass die Erben schon ein paar Tage früher anklopfen oder später auftauchen, aber mit Erben niedrigeren Ranges.
Die Erbenforschung ist ein hochspekulatives Geschäft. 80 Prozent von Aichers Jahresumsatz hängen von drei oder vier Fällen ab, von denen er jährlich etwa ein Dutzend bearbeitet. Das erklärt, warum trotz der vielen Erbschaften in Deutschland nur etwa 20 Erbenermittler tätig sind und Manuel Aicher der einzige in der deutschsprachigen Schweiz ist. Die Branche genießt übrigens nicht den besten Ruf: Erbenermittler gelten als Eindringlinge, die mit ihrem exklusiven Wissen über Familienverhältnisse die Erben erpressen und überhöhte Provisionen fordern. Andererseits liegen die in Deutschland üblichen 20 bis 30 Prozent deutlich unter den 50 Prozent, die sich manche Erbenermittler in den USA gönnen, und sind geradezu bescheiden im Vergleich zu den staatlichen Provisionen.
würde den Ermittler, nämlich alles, mitnehmen.